Fragen & Antworten

Fragen rund ums Thema Mitgliedschaft


Wie kann ich Mitglied in der Genossenschaft werden?

Die bloße Aufnahme als Mitglied ist nicht möglich. Mitglied kann man derzeit nur in Verbindung mit der Anmietung einer Wohnung werden. Für die Mitgliedschaft sind mehrere Geschäftsanteile (jeweils 130,00 €) erforderlich.

  • unter 40 m² sechs Geschäftsanteile
  • von 40 m² bis unter 60 m² acht Geschäftsanteile
  • von 60 m² bis unter 75 m² neun Geschäftsanteile
  • von 75 m² bis unter 90 m² zehn Geschäftsanteile
  • über 90 m² elf Geschäftsanteile

Das Eintrittsgeld in Höhe von 75,00 € wird einmalig bei der Mitgliedsaufnahme gezahlt. Bei Ehegatten, dem eingetragenen Lebenspartner und Kindern wird es erlassen.


Wieso werden keine weiteren Mitglieder neu aufgenommen?

Da wir bereits für viele Wohnanlagen Wartelisten unserer eigenen Mitglieder führen, nehmen wir zur Zeit keine Neumitglieder auf.


Können Genossenschaftsanteile übertragen werden?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Geschäftsguthaben unter bestimmten Voraussetzungen voll oder nur teilweise an ein bestehendes Mitglied oder an eine Person, die damit Mitglied wird, zu übertragen. Bei Neumitgliedern ist dies nur möglich, sofern eine Wohnung angemietet wird.


Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich die Wohnung kündige?

Die Mitgliedschaft wird von der Kündigung des Dauernutzungsvertrages nicht berührt. Möchten Sie die Mitgliedschaft aufgeben, so muss sie separat gekündigt werden.


Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Sie können bis zum Ende eines Jahres zum Ende des darauffolgenden Jahres Ihren Austritt erklären. Wenn Sie in unserem Wohnungsbestand wohnen, kann die Mitgliedschaft nur im Zusammenhang mit der Kündigung des Dauernutzungsvertrages aufgegeben werden. Die Kündigung muss bis zum 31.12. eines Jahres bei uns eingehen, um zum 31.12. des darauffolgenden Jahres wirksam zu werden. Das Auseinandersetzungsguthaben wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende der Mitgliedschaft ausgezahlt.


Was passiert mit der Mitgliedschaft im Todesfall?

Im Todesfall endet die Mitgliedschaft zum Geschäftsjahresende. Der Tod des Mitgliedes muss schriftlich mitgeteilt werden und wir benötigen eine Kopie der Sterbeurkunde sowie ein eröffnetes Testament oder einen Erbschein.


Fragen zur Wohnung & zum Vertrag


Ist ein Bürge möglich und welche Unterlagen werden von ihm benötigt?

Reicht das Einkommen des zukünftigen Mietvertragspartners allein nicht aus oder ist dieses z. B. aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages oder einer Probezeit unsicher, kann ggf. ein Bürge benannt werden. Dieser muss seine Bürgschaft schriftlich erklären sowie Einkommensnachweise der letzten drei Monate und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung einreichen sowie einer Bonitätsprüfung in Form einer Schufa-Abfrage zustimmen.


Was ist zu tun, wenn ich keine passende Wohnung gefunden habe?

Sofern keine passende Wohnung verfügbar ist, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Diese Möglichkeit besteht angesichts der angespannten Marktlage nur für Mitglieder der Genossenschaft.


Wie erfolgt die Vergabe von Wohnungen?

Die Wohnungsvergabe erfolgt in erster Linie an wartende Mitglieder der Genossenschaft. Haben mehrere Mitglieder Interesse an der Anmietung derselben Wohnung, entscheidet in der Regel das Datum der Antragstellung.


Mit welcher Frist kann ich meine Wohnung kündigen?

Die Kündigung muss i.d.R. bis spätestens zum 3. Werktag des Monats (der Samstag zählt auch als Werktag) schriftlich eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und ist nicht von der Dauer des Nutzungsverhältnisses abhängig.


Kann ich Umbauten in meiner Wohnung vornehmen?

Grundsätzlich sind bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig und müssen schriftlich eingereicht werden. Über die Rückbauverpflichtung bzw. die Möglichkeit der Übernahme der baulichen Veränderungen in den bauseitigen Zustand der Wohnung werden Sie mit der Genehmigung informiert.


Können weitere Personen in meine Wohnung einziehen bzw. kann ich meine Wohnung untervermieten?

Lebenspartner oder nahe Familienangehörige dürfen mit in Ihre Wohnung einziehen. Der Genossenschaft ist lediglich mitzuteilen, um wen es sich handelt und in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen. Die Aufnahme in den Dauernutzungsvertrag ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen sind im Einzelfall zu besprechen. Die Untervermietung von Teilen der Wohnung ist pauschal nicht möglich. Im Einzelfall kann jedoch ein berechtigtes Interesse hieran bestehen, welches uns nachzuweisen ist. In diesen Fällen prüft die Genossenschaft, ob eine befristete Genehmigung zur Untervermietung erteilt werden kann.


Wann bekomme ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Der Abrechnungszeitraum umfasst immer das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Gemäß gesetzlicher Vorgabe muss die Betriebs- und Heizkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgen.

Bei einem Auszug vor Ende des Abrechnungszeitraums ist keine vorzeitige Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung möglich.


Kann ich die Höhe meiner Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung ändern?

Ein Änderungswunsch Ihrer Vorauszahlung ist uns schriftlich mit Angabe der Wohnungsnummer mitzuteilen. Nach Prüfung erhalten Sie schriftlich von uns eine entsprechende Entscheidung.


Fragen rund um Schäden


Bei wem kann ich eine Reparatur melden?

Wenn Sie einen Mangel melden wollen, wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Reparatur-Hotline unter 0800 / 503 52 30 oder geben Sie diese Meldung schnell und unkompliziert in unserem Mitgliederportal Meine Vorwärts auf.


Was ist eine Havarie?

Zu Havarie zählen Ereignisse, die eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit der Bewohner oder für die Substanz des Wohngebäudes darstellen oder auch der Ausfall eines Versorgungssystems. Hierzu zählen unter anderem:

  • Rohrbrüche (Gas, Wasser, Abwasser)
  • Ausfall der Heizung und Warmwasserversorgung
  • Ausfall der gesamten Elektroenergie in der Wohnung oder im ganzen Haus
  • Ausfall der gesamten Treppenhausbeleuchtung
  • Brände an elektrischen Leitungen und Anlageteilen
  • Sturmschäden und Einregnungen, die größere Sachschäden verursachen

Bei Störungen und Havarien an den Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden haben Sie für alle Gewerke einen Ansprechpartner bei der Firma modernis Gebäudetechnischer Service GmbH unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 503 56 33