Häufige Fragen und Antworten zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI)

Warum erhalte ich monatlich die Information über meinen Heizungs- und Warmwasserverbrauch?

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind alle Vermieter ab dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) mitzuteilen, sofern fernauslesbare funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

Ich möchte den monatlichen Brief mit den Verbrauchsinformationen abbestellen. Was muss ich tun?

Eine Abbestellung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) beim Vermieter sieht der Gesetzgeber nicht vor, es besteht also eine Informationspflicht. Der Vermieter muss seinen Mietern proaktiv die unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellen. Voraussetzung für die Pflicht zur Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen ist, dass in Ihrer Liegenschaft fernablesbare Erfassungsgeräte und ein mobilfunkfähiges Gateway zur automatisierten Fernübertragung der Ablesewerte installiert sind.

Was muss ich tun, um die Verbrauchsmitteilung zukünftig digital zu erhalten?

Wir arbeiten momentan am zukünftigen Aufbau einer digitalen Lösung, diese wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Kunden der Messdienstleister Ista und BRUNATA können jedoch schon jetzt die digitale Bereitstellung ihrer Verbräuche nutzen. Voraussetzung ist eine E-Mailadresse.

Warum werden die Verbräuche in Kilowattstunden (kWh) dargestellt?

Die monatlichen Verbräuche werden in Kilowattstunden angegeben. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Diese physikalische Einheit der elektrischen Energie, bringt den Leistungsverbrauch von einem Kilowatt je Stunde zum Ausdruck. Die Energieverbräuche für Heizung und der Aufbereitung von Warmwasser werden so über diese Einheit kWh zusammengefasst. Mit dieser Einheit ist die Vergleichbarkeit zu anderen Nutzern gegeben. Es wird so die Möglichkeit eingeräumt, über diesen unterjährigen Verbrauchsausweis zu sehen, wieviel Energie verbraucht wurde und es lässt sich ein Vergleich zu anderen Monaten und anderen Haushalten herstellen. Da die konkreten Kosten erst am Ende einer Abrechnungsperiode vorliegen, können in der monatlichen Verbrauchsinformation keine Angaben in EURO je verbrauchter kWh gemacht werden.

Warum erhalte ich auch im Sommer die Verbrauchsinformation?

Da die unterjährige Verbrauchsinformation auch über den Warmwasserverbrauch informiert, erhalten Sie sie auch in den Monaten, in denen nicht geheizt wird. Der Gesetzgeber hat hier keine Zeiträume ausgeschlossen.

Warum erhalte ich die Verbrauchsinformation als Brief?

Nach herrschender Rechtsmeinung ist die einzige Form der rechtssicheren Zustellung, die des klassischen Briefes. Der Gesetzgeber hat an dieser Stelle keine andere Möglichkeit geschaffen. Eine Ausnahme bilden die Kunden der Messdienstunternehmen, die bereits jetzt eine digitale Zustellung anbieten. Dieses Angebot wird durch die Messdienstunternehmen Ista und BRUNATA kommuniziert. Bewohner der Häuser, in denen diese Messdienstunternehmen die Verbräuche ermitteln, haben die Möglichkeit, sich aktiv selber digital zu registrieren. Hierfür wurden und werden entsprechende Briefe mit sogenannten Registrierungscodes versendet.

Warum muss ich die Brieferstellung bezahlen?

Gemäß der Heizkostenverordnung sind die Kosten der Verbrauchsinformation umlagefähige Betriebskosten und werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt.

Wieviel muss ich für die Erstellung der Verbrauchsinformation bezahlen?

Die Kosten variieren zwischen den Messdienstunternehmen und liegen für die Brieferstellung zwischen 30 € und 40 € jährlich und für die digitale Zustellung zwischen 5 € und 10 € jährlich.

Ich bekomme keine Verbrauchsinformation! Woran liegt das?

Wenn Sie keine monatliche Verbrauchsinformation erhalten, kann das daran liegen, dass Ihr Haus noch nicht mit fernauslesbaren Verbrauchserfassungsgeräten und der notwendigen Technik ausgestattet ist. Welche Häuser bereits über diese Technik verfügen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung hier weiter unten. Wenn Ihre Verbrauchserfassungsgeräte von dem Messdienstunternehmen Ista ausgestattet wurden, haben Sie momentan nur die Möglichkeit, sich online zu registrieren. Der hierfür erforderliche Registrierungscode kann Ihnen bei Bedarf zugesendet werden. Für Bewohner mit Ista Geräte ist der Briefversand praktisch und organisatorisch momentan nicht unsetzbar.

Wann werden in meinem Haus die notwendigen fernauslesbaren Erfassungsgeräte und die notwendige Technik eingebaut?

Sofern noch nicht geschehen, werden die Häuser der Genossenschaft bis zum 31.12.2026 mit der notwendigen Technik ausgestattet. In der Regel erfolgt dies mit dem nächsten planmäßigen Tausch der Verbrauchserfassungsgeräte.

Diese Wohnhäuser sind bereits mit fernauslesbaren Verbraucherfassungsgeräten ausgestattet und erhalten somit die monatliche Verbrauchsmitteilung

Am Anger Friedrichsfelde

komplett

Friedrichsfelde

Alfred-Kowalke-Straße 41
Einbecker Straße 80 – 84, 86–90, 92 – 98, 100 – 104
Ribbecker Straße 15 – 19, 16 – 18
Rummelsburger Straße 16 A – C, 25 A – E, 27 A – D, 29 A – D, 31 A – D
Robert-Uhrig-Str. 30 – 38, 40 – 42

Am Bärenschaufenster

Am Tierpark 70 – 80
Otto Schmirgal Straße 10 – 12

An der Mauritiuskirche

Frankfurter Allee 120 – 122, 128 – 142
John-Sieg-Straße 14 – 20, 18 – 20
Wilhelm-Guddorf-Straße 30 – 32

Karlshorst

komplett

PanoramaTOWER

komplett

Nibelungenkiez

Dietlindestraße 2 – 8, 10 – 16, 18 – 24, 26 – 32
Gotlindestraße 17 – 23, 25 – 29, 29 A/B, 31 – 35
Ortliebstraße 1 – 7, 2 – 10, 9 – 15, 17 – 23
Rüdigerstraße 71 – 74

Rosenfelder Ring

Rosenfelder Ring 18 – 24, 26 – 32, 34 – 40, 42 – 48, 50 – 56, 90 – 96, 151 – 157

Wohnpark Sewankarree

Sewanstraße 68 – 76, 78 – 86, 88 – 96, 98 – 106, 108 – 118, 132 – 142

Adresse

Wohnungsbaugenossenschaft “VORWÄRTS“ eG
Robert-Uhrig-Straße 38 A
10315 Berlin
Telefon: (030) 522 941-0
Telefax: (030) 522 941-99

E-Mail: info@wg-vorwaerts.de

Vorstandsvorsitzender:
Tom Wünsche

Aufsichtsratsvorsitzender:
Niels Berkholz

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